Führerscheinklassen

Die neuen Führerscheinklassen seit dem 19.01.2013

AM

A1

A2

A

B

B96

BE

Im weitesten Sinne ist die Prüfungsbescheinigung für das Fahren mit einem Mofa weder ein Führerschein noch eine Fahrerlaubnis. Im allgemeinen Wortgebrauch hat sich dennoch mit der Einführung dieser Bescheinigung über die Prüfung die Bezeichnung „Mofaführerschein“ eingebürgert.

Die Mofa-Prüfbescheinigung hat keine Befristung, das heißt, sie ist unbefristet gültig. Sie hat jedoch den Nachteil, dass sie keine anderen Führerschein-berechtigungen mit einschließt, wie es zum Beispiel beim Zweiradführerschein Klasse A1 für Leichtkrafträder bis 125 ccm der Fall ist, auf den der Motorradführerschein aufgebaut werden kann bei entsprechendem Erreichen des Mindestalters.

Das Mindestalter für die Mofa-Prüfbescheinigung ist
15 Jahre.

Weitere Informationen erhältst Du bei uns in der Fahrschule.