Wie viele Pflichtfahrstunden muss man machen?
Wer den Führerschein macht muss eine Mindestanzahl an Pflichtfahrstunden absolvieren, um zur praktischen Führerscheinprüfung zugelassen zu werden.
12 Pflichtfahrstunden vorgeschrieben
Der Unterricht in der Fahrschule ist in einen theoretischen und einen praktischen Teil gegliedert. In vielen Fahrschulen ist es üblich, dass Theorie- und Praxisstunden parallel absolviert werden. Das heißt, der Fahrschüler muss nicht erst den theoretischen Teil der Ausbildung beendet haben, bevor er mit dem Auto üben darf.
Pflichtfahrstunden PKW
Allerdings gibt es gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (§ 5 Abs. 3, Anlage 4) genaue Vorschriften, was die Anzahl der Theorie- und Praxisstunden betrifft. Beim Autoführerschein (Klasse B, ehemals Klasse 3) sieht die Ausbildungsordnung 12 Doppelstunden (2 Mal 45 Minuten) Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff vor. Die Anzahl der Pflichtfahrstunden in der Ausbildung beträgt mindestens 12 Stunden (jeweils 45 Minuten).
Außerdem entscheidet der Fahrlehrer bei jedem Schüler individuell darüber, ob diese 12 Pflichtfahrstunden für eine erfolgreiche Führerscheinprüfung ausreichend sind. Denn die Zahl der letztlich benötigten Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Fahrschülers.
Sicherheit vor Kosten
Gerade die praktischen Fahrstunden sind beim Erwerb des Führerscheins mit hohen Kosten verbunden, da sie natürlich für den Fahrlehrer auch enormen Aufwand bedeuten (Bereitstellung des Fahrschulautos, Benzinkosten, Zeitfaktor, etc.) Doch in diesem Fall gehen der souveräne Umgang mit dem Fahrzeug und damit die zukünftige Sicherheit im Straßenverkehr klar vor den Kosten. Je mehr Fahrstunden der Fahrschüler benötigt, desto teurer wird eben der Führerschein.
Pflichtfahrstunden beim Motorradführerschein (Klasse A)
Für den Erwerb des Motorradführerscheins muss der Fahrschüler ebenfalls 12 Pflichtstunden absolvieren. Auch hier teilen sich die Pflichtstunden genauso auf.
Zuvor muss der Fahrschüler sich jedoch erst einmal mit den Fahreigenschaften des Motorrads vertraut machen. Die dafür notwendige Anzahl von Übungsstunden hängt sehr von den persönlichen Fähigkeiten und Vorkenntnissen des Fahrschülers ab. Geübt wird das Beschleunigen, Abbremsen und Ausweichen. Ebenso muss der Fahrschüler das Fahren in Schrittgeschwindigkeit, das Kreisfahren und die Gefahrenbremsung beherrschen. Zudem werden das Slalomfahren geübt.