FAQ
Was brauche ich für den Führerschein?
Ohne Bürokratie geht es leider bei uns auch nicht
Auf dem Weg zum Führerschein benötigt Ihr:
einen Antrag für das Straßenverkehrsamt
- ein Lichtbild
- eine Sehtestbescheinigung
- Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste Hilfe)
- Personalausweis oder Reisepass
Wie viele Pflichtfahrstunden muss man machen?
Wer den Führerschein macht muss eine Mindestanzahl an Pflichtfahrstunden absolvieren, um zur praktischen Führerscheinprüfung zugelassen zu werden.
12 Pflichtfahrstunden vorgeschrieben
Der Unterricht in der Fahrschule ist in einen theoretischen und einen praktischen Teil gegliedert. In vielen Fahrschulen ist es üblich, dass Theorie- und Praxisstunden parallel absolviert werden. Das heißt, der Fahrschüler muss nicht erst den theoretischen Teil der Ausbildung beendet haben, bevor er mit dem Auto üben darf.
Allerdings gibt es gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (§ 5 Abs. 3, Anlage 4) genaue Vorschriften, was die Anzahl der Theorie- und Praxisstunden betrifft. Beim Autoführerschein (Klasse B, ehemals Klasse 3) sieht die Ausbildungsordnung 12 Doppelstunden (2 Mal 45 Minuten) Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff vor. Die Anzahl der Pflichtfahrstunden in der Ausbildung beträgt mindestens 12 Stunden (jeweils 45 Minuten).
Außerdem entscheidet der Fahrlehrer bei jedem Schüler individuell darüber, ob diese 12 Pflichtfahrstunden für eine erfolgreiche Führerscheinprüfung ausreichend sind. Denn die Zahl der letztlich benötigten Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Fahrschülers.
Sicherheit vor Kosten
Gerade die praktischen Fahrstunden sind beim Erwerb des Führerscheins mit hohen Kosten verbunden, da sie natürlich für den Fahrlehrer auch enormen Aufwand bedeuten (Bereitstellung des Fahrschulautos, Benzinkosten, Zeitfaktor, etc.) Doch in diesem Fall gehen der souveräne Umgang mit dem Fahrzeug und damit die zukünftige Sicherheit im Straßenverkehr klar vor den Kosten. Je mehr Fahrstunden der Fahrschüler benötigt, desto teurer wird eben der Führerschein.
Pflichtfahrstunden PKW
5 Fahrstunden – Überland
4 Fahrstunden – Autobahn
3 Fahrstunden – bei Dunkelheit
Pflichtfahrstunden beim Motorradführerschein (Klasse A)
Für den Erwerb des Motorradführerscheins muss der Fahrschüler ebenfalls 12 Pflichtstunden absolvieren. Auch hier teilen sich die Pflichtstunden genauso auf.
Zuvor muss der Fahrschüler sich jedoch erst einmal mit den Fahreigenschaften des Motorrads vertraut machen. Die dafür notwendige Anzahl von Übungsstunden hängt sehr von den persönlichen Fähigkeiten und Vorkenntnissen des Fahrschülers ab. Geübt wird das Beschleunigen, Abbremsen und Ausweichen. Ebenso muss der Fahrschüler das Fahren in Schrittgeschwindigkeit, das Kreisfahren und die Gefahrenbremsung beherrschen. Zudem werden das Slalomfahren geübt.
Pflichtfahrstunden Motorrad
Ablauf Online-Unterricht
Am Tage des jeweiligen Online-Unterrichtes schreibt Ihr uns bis 13 Uhr eine E-Mail an info@fahrschule-schreck.de.
In den Betreff schreibt Ihr. „Anmeldung und Euren Vor- und Nachnamen“. Wir bestätigen Euch über diese Absenderadresse die Anmeldung.
Bis spätestens 15 Uhr erhaltet Ihr eine E-Mail mit der Bestätigung, dass Ihr teilnehmen könnt sowie den Link bzw. die Meeting-ID und das Kennwort. Ihr könnt Euch dann bis Unterrichtsbeginn mit Eurem Endgerät einloggen.
Bitte beachten: Wir dürfen leider nur eine begrenzte Anzahl von Anmeldungen berücksichtigen! Deshalb kann es sein, dass Ihr keine Bestätigungs-E-Mail oder diese erst kurz vor Unterrichtsbeginn erhaltet.
Der Online-Unterricht erfolgt über den Videokonferenz-Anbieter „Zoom“. Bitte nutzt, wenn möglich einen PC oder ein Notebook mit Webcam. Ist das nicht möglich, würde ein Tablet auch gehen oder notfalls Euer Smartphone.
Für PC und MAC geht Ihr erstmals über Euren Web-Browser auf https://zoom.us und klickt auf „EINEM MEETING BEITRETEN“. Gegebenenfalls wird in der Folge die Zoom-Software installiert. Bei zukünftigen Meetings könnt Ihr Euch dann auch direkt über die Software einloggen.
Für Android oder iOS benötigt Ihr vorab die App „Zoom Cloud Meetings“ von Zoom.us aus dem App-Store.
Bitte beachtet die nachfolgenden Regeln, damit wir Eure Anwesenheit nachweisen können:
– Bitte unbedingt beim Login Euren Vor- und Nachnamen angeben
– Für eine funktionierende Videoübertragung sorgen
– Teilnahme nur von einem festen Ort aus ( nicht beim Fahrradfahren, Laufen, aus Bus oder Bahn,
Einkaufen etc.), kurzfristige Zimmerwechsel o.ä. stellen kein Problem dar
– Eure Kamera muss durchgängig aktiv sein und wir müssen Euch auch während des Unterrichtes
sehen und erkennen können. (Es gilt die gleiche Anwesenheitspflicht wie im Präsenzunterricht)
– Nicht schlafen
Während des Unterrichtes können wir keinen technischen Support leisten, daher müsst Ihr eigenverantwortlich für die Zuverlässigkeit von Endgerät, Software und Internetverbindung sorgen und den Umgang mit „Zoom“ gegebenenfalls üben. Wer länger ausgeloggt oder vom Bildschirm verschwunden ist, kann den Unterricht leider nicht angerechnet bekommen.
Dasselbe gilt für technische Probleme unsererseits. Wir sind bemüht einen reibungslosen Ablauf des Unterrichts zu gewährleisten, es kann aber in Einzelfällen dazu kommen, dass dieser nicht stattfindet, vorzeitig abbricht oder einzelne Schüler nicht auf dem Nachweis zu finden sind, obwohl sie am Unterricht teilgenommen haben. Der Unterricht wird hierbei ebenfalls nicht angerechnet, da die Anwesenheit rückwirkend von der Behörde überprüft werden kann.
Führerscheinklasse AM
Alter: 16
Zweirädrige Kleinkrafträder
- bbH. max 45 km/h
- Hubraum max 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max 4kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder
- bbH. max 45 km/h
- Hubraum max 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max 4kW bei Diesel- / Elektromotor
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- bbH. max 45 km/h
- Hubraum max 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max 4kW bei Diesel-/ Elektromotor
- Leermasse max 350 kg
Führerscheinklasse A1
Alter: 16
Krafträder
- Hubraum max 125 cm³
- Leistung max 11 kW
- Verhältnis Leistung / Gewicht max 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum max 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
- oder bbH über 45 km/h
- Leistung max 15 kW
Bemerkungen:
Keine Geschwindigkeitsbeschränkung mehr für Fahrer unter 18 Jahren. Einluss: AM
Führerscheinklasse A2
Alter: 18
Krafträder
- Leistung max 35 kW
- Verhältnis Leistung / Gewicht max 0,2 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
- oder bbH über 45 km/h
- Leistung max 15 kW
Bemerkungen:
Die alte Kklasse A beschränkt wurde in A2 umbenannt. Keine Theorieprüfung bei direktem Aufstieg von A1 auf A2 (mindestens zweijähriger Vorbesitz A1) erforderlich. Praktische Prüfung erforderlich. Einschluss: AM, A1
Führerscheinklasse A
Alter: 20, 21 oder 24*
Krafträder
- Hubraum über 50 cm³
- oder bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
- oder bbH über 45 km/h
- Leistung max 15 kW
Bemerkungen:
* Mindestalter: 20 bei Aufstieg von A2 auf A, 21 wenn nur Trikes gefahren werden, 24 beim Direkterwerb.
Keine Theorieprüfung bei direkten Aufstieg von A2 auf A (mindestens zweijähriger Vorbesitz A2) erforderlich. Praktische Prüfung erforderlich (auch für Aufsteiger aus A2). Einschluss: AM, A1, A2
Führerscheinklasse B
Alter: 17 oder 18*
Kraftfahrzeuge, die nicht in die Klassen
- AM, A1, A2 oder A fallen
- zG max 3500 kg
- max 8 Personen, außer dem Fahrer
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt wenn zG der Fahrzeugkombination max 3500 kg
Bemerkungen:
* Mindestalter: 17 bei begleitetem Fahren (ab 17 Jahren – BF 17), 18 bei Direkterwerb.
Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max Leermasse des Zugfahrzeuges“ bei der Anhängerregelung. Einschluss AM, L
Führerscheinklasse B96
Alter: 17 oder 18*
Kraftfahrzeuge, der Klasse B mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3500 kg aber max 4250 kg
Bemerkungen:
* Mindestalter: 17 bei begleitetem Fahren (ab 17 Jahren – BF 17), 18 bei Direkterwerb.
Erweiterung der Fahrererlaubnisklasse. Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl „96“ erteilt. Keine Prüfung, aber Schulung erforderlich. Einschluss: AM, L
Führerscheinklasse BE
Alter: 17 oder 18*
Kraftfahrzeuge, der Klasse B mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg aber max 3500 kg
Bemerkungen:
* Mindestalter: 17 bei begleitetem Fahren (ab 17 Jahren – BF 17), 18 bei Direkterwerb.
Vorbesitz: B, keine Theorieprüfung erforderlich, praktische Prüfung gefordert. Einschluss: AM, L
Aktuelles & Termine
Elektrofahrzeug VW ID4
Du wolltest schon immer mal ein Elektroauto fahren? Bei uns kein Problem - für die Automatik-Fahrstunden steht dir der neueste Volkswagen ID4 zur...
Automatik oder Schaltung?
GANZ EINFACH BEIDES: Prüfung im Automatik-Auto ablegen und ohne Beschränkung Schaltwagen fahren! Schlüsselzahl 197- Dein Weg zu unbeschränktem...
Neu! VW T-Roc
Ab sofort neuer Volkswagen T-Roc für die Fahrausbildung mit Schaltwagen in den Klassen B und BE (Anhänger) verfügbar
Online-Unterricht
Den Lockdown als Chance nutzen, jetzt anmelden und die freie Zeit für den Online-Unterricht nutzen! Zur Zeit bieten wir ausschließlich...
Büro wieder geöffnet
Liebe Fahrschüler, verehrte Kundschaft! Die Fahrschule darf für Bürotätigkeiten zu den normalen Öffnungszeiten besetzt sein! Ab sofort könnt Ihr...
Online-Anmeldung
Liebe Fahrschüler, verehrte Kundschaft! Auch wir sind bis voraussichtlich Ende Januar vom Lockdown betroffen! Wir sind aber weiterhin für Euch da,...