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Fahrschul-Hotline (02163) 5 71 51 15 oder Mobil (0178) 4 73 32 39

FAQ

Was brauche ich für den Führerschein?

Ohne Bürokratie geht es leider bei uns auch nicht

Auf dem Weg zum Führerschein benötigt Ihr:

einen Antrag für das Straßenverkehrsamt

  • ein Lichtbild
  • eine Sehtestbescheinigung
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste Hilfe)
  • Personalausweis oder Reisepass

Wie viele Pflichtfahrstunden muss man machen?

Wer den Führerschein macht muss eine Mindestanzahl an Pflichtfahrstunden absolvieren, um zur praktischen Führerscheinprüfung zugelassen zu werden.

12 Pflichtfahrstunden vorgeschrieben

Der Unterricht in der Fahrschule ist in einen theoretischen und einen praktischen Teil gegliedert. In vielen Fahrschulen ist es üblich, dass Theorie- und Praxisstunden parallel absolviert werden. Das heißt, der Fahrschüler muss nicht erst den theoretischen Teil der Ausbildung beendet haben, bevor er mit dem Auto üben darf.

Allerdings gibt es gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (§ 5 Abs. 3, Anlage 4) genaue Vorschriften, was die Anzahl der Theorie- und Praxisstunden betrifft. Beim Autoführerschein (Klasse B, ehemals Klasse 3) sieht die Ausbildungsordnung 12 Doppelstunden (2 Mal 45 Minuten) Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff vor. Die Anzahl der Pflichtfahrstunden in der Ausbildung beträgt mindestens 12 Stunden (jeweils 45 Minuten).

Außerdem entscheidet der Fahrlehrer bei jedem Schüler individuell darüber, ob diese 12 Pflichtfahrstunden für eine erfolgreiche Führerscheinprüfung ausreichend sind. Denn die Zahl der letztlich benötigten Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Fahrschülers.

Sicherheit vor Kosten

Gerade die praktischen Fahrstunden sind beim Erwerb des Führerscheins mit hohen Kosten verbunden, da sie natürlich für den Fahrlehrer auch enormen Aufwand bedeuten (Bereitstellung des Fahrschulautos, Benzinkosten, Zeitfaktor, etc.) Doch in diesem Fall gehen der souveräne Umgang mit dem Fahrzeug und damit die zukünftige Sicherheit im Straßenverkehr klar vor den Kosten. Je mehr Fahrstunden der Fahrschüler benötigt, desto teurer wird eben der Führerschein.

Pflichtfahrstunden PKW

5 Fahrstunden – Überland 
4 Fahrstunden – Autobahn
3 Fahrstunden – bei Dunkelheit

 

Pflichtfahrstunden beim Motorradführerschein (Klasse A)

Für den Erwerb des Motorradführerscheins muss der Fahrschüler ebenfalls 12 Pflichtstunden absolvieren. Auch hier teilen sich die Pflichtstunden genauso auf.

Zuvor muss der Fahrschüler sich jedoch erst einmal mit den Fahreigenschaften des Motorrads vertraut machen. Die dafür notwendige Anzahl von Übungsstunden hängt sehr von den persönlichen Fähigkeiten und Vorkenntnissen des Fahrschülers ab. Geübt wird das Beschleunigen, Abbremsen und Ausweichen. Ebenso muss der Fahrschüler das Fahren in Schrittgeschwindigkeit, das Kreisfahren und die Gefahrenbremsung beherrschen. Zudem werden das Slalomfahren geübt.

Pflichtfahrstunden Motorrad

5 Fahrstunden – Überland
4 Fahrstunden – Autobahn
3 Fahrstunden – bei Dunkelheit

Ablauf Online-Unterricht

Am Tage des jeweiligen Online-Unterrichtes schreibt Ihr uns bis 13 Uhr eine E-Mail an info@fahrschule-schreck.de.

In den Betreff schreibt Ihr. „Anmeldung und Euren Vor- und Nachnamen“. Wir bestätigen Euch über diese Absenderadresse die Anmeldung.

Bis spätestens 15 Uhr erhaltet Ihr eine E-Mail mit der Bestätigung, dass Ihr teilnehmen könnt sowie den Link bzw. die Meeting-ID und das Kennwort. Ihr könnt Euch dann bis Unterrichtsbeginn mit Eurem Endgerät einloggen.

Bitte beachten: Wir dürfen leider nur eine begrenzte Anzahl von Anmeldungen berücksichtigen! Deshalb kann es sein, dass Ihr keine Bestätigungs-E-Mail oder diese erst kurz vor Unterrichtsbeginn erhaltet.

Der Online-Unterricht erfolgt über den Videokonferenz-Anbieter „Zoom“. Bitte nutzt, wenn möglich einen PC oder ein Notebook mit Webcam. Ist das nicht möglich, würde ein Tablet auch gehen oder notfalls Euer Smartphone.

Für PC und MAC geht Ihr erstmals über Euren Web-Browser auf https://zoom.us und klickt auf „EINEM MEETING BEITRETEN“. Gegebenenfalls wird in der Folge die Zoom-Software installiert. Bei zukünftigen Meetings könnt Ihr Euch dann auch direkt über die Software einloggen.

Für Android oder iOS benötigt Ihr vorab die App „Zoom Cloud Meetings“ von Zoom.us aus dem App-Store.

Bitte beachtet die nachfolgenden Regeln, damit wir Eure Anwesenheit nachweisen können:

– Bitte unbedingt beim Login Euren Vor- und Nachnamen angeben

– Für eine funktionierende Videoübertragung sorgen

– Teilnahme nur von einem festen Ort aus ( nicht beim Fahrradfahren, Laufen, aus Bus oder Bahn,

  Einkaufen etc.), kurzfristige Zimmerwechsel o.ä. stellen kein Problem dar

– Eure Kamera muss durchgängig aktiv sein und wir müssen Euch auch während des Unterrichtes

   sehen und erkennen können. (Es gilt die gleiche Anwesenheitspflicht wie im Präsenzunterricht)

– Nicht schlafen

Während des Unterrichtes können wir keinen technischen Support  leisten, daher müsst Ihr eigenverantwortlich für die Zuverlässigkeit von Endgerät, Software und Internetverbindung sorgen und den Umgang mit „Zoom“ gegebenenfalls üben. Wer länger ausgeloggt oder vom Bildschirm verschwunden ist, kann den Unterricht leider nicht angerechnet bekommen.

Dasselbe gilt für technische Probleme unsererseits. Wir sind bemüht einen reibungslosen Ablauf des Unterrichts zu gewährleisten, es kann aber in Einzelfällen dazu kommen, dass dieser nicht stattfindet, vorzeitig abbricht oder einzelne Schüler nicht auf dem Nachweis zu finden sind, obwohl sie am Unterricht teilgenommen haben. Der Unterricht wird hierbei ebenfalls nicht angerechnet, da die Anwesenheit rückwirkend von der Behörde überprüft werden kann.

Führerscheinklasse AM

Alter: 16

Zweirädrige Kleinkrafträder

  • bbH. max 45 km/h
  • Hubraum max 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max 4kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder

  • bbH. max 45 km/h
  • Hubraum max 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max 4kW bei Diesel- / Elektromotor

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

  • bbH. max 45 km/h
  • Hubraum max 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max 4kW bei Diesel-/ Elektromotor
  • Leermasse max 350 kg

 

Führerscheinklasse A1

Alter: 16

Krafträder

  • Hubraum max 125 cm³ 
  • Leistung max 11 kW 
  • Verhältnis Leistung / Gewicht max 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum max 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
  • oder bbH über 45 km/h
  • Leistung max 15 kW 

Bemerkungen:
Keine Geschwindigkeitsbeschränkung mehr für Fahrer unter 18 Jahren. Einluss: AM

Führerscheinklasse A2

Alter: 18

Krafträder

  • Leistung max 35 kW
  • Verhältnis Leistung / Gewicht max 0,2 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
  • oder bbH über 45 km/h
  • Leistung max 15 kW

Bemerkungen:
Die alte Kklasse A beschränkt wurde in A2 umbenannt. Keine Theorieprüfung bei direktem Aufstieg von A1 auf A2 (mindestens zweijähriger Vorbesitz A1) erforderlich. Praktische Prüfung erforderlich. Einschluss: AM, A1

Führerscheinklasse A

Alter: 20, 21 oder 24*

Krafträder

  • Hubraum über 50 cm³ 
  • oder bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
  • oder bbH über 45 km/h
  • Leistung max 15 kW

Bemerkungen:
* Mindestalter: 20 bei Aufstieg von A2 auf A, 21 wenn nur Trikes gefahren werden, 24 beim Direkterwerb.

Keine Theorieprüfung bei direkten Aufstieg von A2 auf A (mindestens zweijähriger Vorbesitz A2) erforderlich. Praktische Prüfung erforderlich (auch für Aufsteiger aus A2). Einschluss: AM, A1, A2

 

Führerscheinklasse B

Alter: 17 oder 18*

Kraftfahrzeuge, die nicht in die Klassen

  • AM, A1, A2 oder A fallen
  • zG max 3500 kg
  • max 8 Personen, außer dem Fahrer

Anhängerregelung

  • Anhänger mit zG max 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt wenn zG der Fahrzeugkombination max 3500 kg

 

    Bemerkungen:
    * Mindestalter: 17 bei begleitetem Fahren (ab 17 Jahren – BF 17), 18 bei Direkterwerb.

    Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max Leermasse des Zugfahrzeuges“ bei der Anhängerregelung. Einschluss AM, L 

    Führerscheinklasse B96

    Alter: 17 oder 18*

    Kraftfahrzeuge, der Klasse B mit Anhänger

    • zG Anhänger über 750 kg
    • zG der Fahrzeugkombination über 3500 kg aber max 4250 kg

       

        Bemerkungen:
        * Mindestalter: 17 bei begleitetem Fahren (ab 17 Jahren – BF 17), 18 bei Direkterwerb.

        Erweiterung der Fahrererlaubnisklasse. Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl „96“ erteilt. Keine Prüfung, aber Schulung erforderlich. Einschluss: AM, L

        Führerscheinklasse BE

        Alter: 17 oder 18*

        Kraftfahrzeuge, der Klasse B mit Anhänger

        • zG Anhänger über 750 kg aber max 3500 kg 

          Bemerkungen:
          * Mindestalter: 17 bei begleitetem Fahren (ab 17 Jahren – BF 17), 18 bei Direkterwerb.

          Vorbesitz: B, keine Theorieprüfung erforderlich, praktische Prüfung gefordert. Einschluss: AM, L

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